beschleunigte Grundqualifikation (BKrFQG) LKW

Michelle Raschke

Wer seinen LKW-Führerschein Klasse C1 bis CE nach dem 09. September 2009 erworben hat, benötigt gemäß dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) eine Grundqualifikation für die gewerbliche Güterbeförderung.


Bei uns kein Problem


Die Maßnahme umfasst 140 Zeitstunden in Theorie und Praxis und bereitet Sie auf die IHK-Prüfung für die "beschleunigte Grundqualifikation" vor.


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Michelle Raschke

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